Tiffany
Patina schwarz / 100ml |
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Vor dem Patinieren
sollten die Lötnähte (Metalloberflächen) gründlich gereinigt werden . |
Hierzu empfehlen wir
kleine Lappen aus "Stahlwolle Nr. 000" in warmen Wasser getränkt,
mit Geschirrspülmittel. |
Das Objekt vor dem
Patinieren gut trocknen. Die Patina mit einem weichen Pinsel, |
einem keinen Schwamm oder
Lappen direkt auf die Zinnnähte auftragen und verreiben. |
Tragen Sie hierbei bitte
Gummihandschuhe und schützen Sie Ihre Kleidung. |
Anschließend das Objekt
mit fließendem Wasser abwaschen und trocknen. |
Für einen seidenen Glanz
auf den Lötnähten empfehlen wir eine Nachbehandlung mit Antioxidationsmittel. |
Der Patina-Effekt wird
auf verschiedenen Lötzinn-Legierungen und Metallen unterschiedlich kräftig
ausfallen. |
Darf nicht in die Hände
von Kindern gelangen ! |
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Hersteller: CREARTEC |
Original
Herstellernummer: 18210.78 |
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Download: |
Sicherheitsdatenblatt: Tiffany Patina schwarz |
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Pflichtangaben |
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Kennzeichnungselemente |
Kennzeichnung gemäß
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 |
Das Produkt ist gemäß
CLP-Verordnung eingestuft und gekennzeichnet. |
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Gefahrenpiktogramme |
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Signalwort Gefahr |
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Gefahrbestimmende
Komponenten zur Etikettierung: |
Salpetersäure |
Schwefelsäure |
Salzsäure |
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Gefahrenhinweise |
H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und
schwere Augenschäden. |
H411 Giftig für Wasserorganismen, mit
langfristiger Wirkung. |
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Sicherheitshinweise |
P260 Staub oder Nebel nicht einatmen. |
P280 Schutzhandschuhe/ Schutzkleidung/
Augenschutz/ Gesichtsschutz/ Gehörschutz tragen. |
P303+P361+P353 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar):
Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen. |
Haut mit Wasser
abwaschen [oder duschen]. |
P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten
lang behutsam mit Wasser spülen. |
Eventuell vorhandene
Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. |
P310 Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt
anrufen. |
P501 Entsorgung des Inhalts / des Behälters
gemäß den örtlichen / regionalen / nationalen/ internationalen Vorschriften. |
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Zusätzliche Angaben: |
Meldepflicht nach
Verordnung (EU) 2019/1148 beachten |
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